Zeil 13
60313 Frankfurt am Main
Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist die Strafverteidigung. Ich verstehe meinen Beruf als absolute Berufung und setze mich mit großer Leidenschaft für meine Mandantinnen und Mandanten ein.
Ein Strafverfahren bedeutet immer eine große Belastung für Beschuldigte, ganz egal ob schuldig oder unschuldig, erfahren oder unerfahren. Ich stehe Betroffenen in dieser schwierigen Zeit mit Rat und Tat zur Seite und helfe mit großem Engagement, kreativen Lösungen und dem nötigen Fingerspitzengefühl, das bestmögliche Ergebnis für Deinen Fall zu erreichen – innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals.
Ob direkt nach der Begehung einer Straftat, bei einer Vorladung im Ermittlungsverfahren, nach einem Strafbefehl oder in der Gerichtsverhandlung – ich unterstütze Dich in allen Lagen des Verfahrens. Einblicke in meine alltägliche Arbeit als Anwalt bekommst Du auf meiner Instagram Seite @069_Strafverteidigung.
Ob bei Vorladung, Verhaftung (Untersuchungshaft) oder Hausdurchsuchung – ich stehe Dir schnell und kurzfristig zur Seite. Dafür kannst Du mich unter meiner Notfallnummer
+49 (0) 179 398 47 42 anrufen oder mir eine Nachricht per Telegram an diese Nummer senden.
WICHTIG: Keine Aussage ohne Anwalt!
Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Verteidigung bei Betäubungsmitteldelikten jeder Art. Ob Cannabis, Kokain, Amphetamine oder Heroin, ob Bestellungen aus dem Darknet, Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr oder Herstellung. Dabei unterstütze ich dich auch über das Strafverfahren hinaus bei Themen wie beispielsweise Führerscheinentzug, Beschäftigungsverbot oder Therapie.
Auch bezüglich aller anderen Delikte biete ich meine Unterstützung als Strafverteidiger an, insbesondere aber nicht ausschließlich
Seit Langem beschäftige ich mich mit den rechtlichen Aspekten einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland und unterstütze diese Bemühungen als Mitglied des deutschen Hanfverbands (DHV).
Seit sich die Bundesregierung auf die Eckpunkte der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken geeinigt und einen Gesetzesbeschluss vorgelegt hat, rückt die Möglichkeit der Gründung von Cannabis Social Clubs (CSC) und im zweiten Schritt auch kommerzieller Coffeeshops in Deutschland immer näher. Die Entkriminalisierung der ersten Stufe wird schon zum Ende des Jahres 2023 angestrebt, was den Startschuss für CSCs in Deutschland bedeuten würde. Die Voraussetzungen, wie etwa die Gründung eines eingetragenen Vereins, die Erstellung von Satzungen, Vergabe von Ämtern sowie die Planung der Umsetzung, benötigen jedoch eine gewisse Vorbereitungszeit. Daher kann mit der Planung nicht früh genug begonnen werden, insbesondere wenn das Risiko einer Strafbarkeit wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel vermieden werden soll.
Damit gehen eine Menge rechtlicher Fragen einher, wie etwa die persönlichen Voraussetzungen für die Gründung und den Betrieb, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Vorgaben zum Bereich Qualitätssicherung, Mitgliederverwaltung und Jugendschutz und vieles mehr.
Gerne berate ich Interessierte unabhängig vom Standort auch außerhalb des Strafrechts bei der rechtssicheren Gründung und dem Betrieb von Cannabis Vereinen (CSCs). Neben der Beratung unterstütze ich auch bei der praktischen Umsetzung der Konzepte bis hin zu technischen Lösungen. Dabei arbeite ich mit den Entwicklern von Weed Wallet zusammen, einer App für die Organisation von CSCs (www.weedwallet.de).
Bad Orb // Berlin // Castrop-Rauxel // Darmstadt // Dortmund // Ennepetal // Erfurt // Frankfurt/Main // Fulda // Garbsen // Greifswald // Hamburg // Heidelberg // Heinsberg // Köln // Mühlhausen // München // Münster // Nürnberg // Oldenburg // Paderborn // Pforzheim // Recklinghausen
Meine Angebote zur Vereinsgründung:
Effizienz ist der Schlüssel zum Erfolg. Alles beginnt mit der vertrauensvollen Kommunikation zwischen dem Beschuldigten und seinem Anwalt auf Augenhöhe. Mir ist es äußerst wichtig, meinen Mandanten schnelle, unkomplizierte, schnelle und sichere Kommunikationswege zu bieten. Daher bin ich für meine Mandanten stets mobil unter der Nummer +49 179 398 47 42 erreichbar und biete auch neuen Interessierten Beratungen per Telefon oder Zoom an. Unterlagen, Schreiben von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft können jederzeit direkt und unkompliziert über Telegram an meine Mobilnummer geschickt werden. Hier kannst Du auch Termine vereinbaren und jederzeit Fragen zu Deinem Verfahren stellen.
Mein größter Ansporn für die Strafverteidigung ist der feste Glaube daran, dass jeder Mensch Verständnis und Unterstützung verdient, egal in welche Lage er oder sie geraten ist. Dieses Verständnis gegenüber allen meinen Mandanten ist für mich selbstverständlich und dies bietet die Basis für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe, was Voraussetzung für eine effektive Verteidigung ist.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Du wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogenhandel, Betrug oder Gewalttaten verdächtigt werden – meine Kanzlei bietet Dir einen wertfreien Raum, in dem das einzige Ziel der beste Ausweg aus Deiner Situation ist.
Wie im gesamten Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt spielen Transparenz und Planbarkeit für beide Seiten auch bei den Kosten eine große Rolle. Mir ist es wichtig, eine für alle Beteiligten gute und faire Lösung zu finden.
Aus diesem Grund biete ich maßgeschneiderte Vergütungsmodelle an, die je nach Aufwand berechnet werden und Dir eine Sicherheit für die finanzielle Planung bieten. Grundlage für die Berechnung bietet dabei das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Dabei besteht die Wahl zwischen einer Vergütung nach Stunden oder einer pauschalen Vergütung für das gesamte Verfahren. Gerne kannst Du mich kontaktieren und mir Deinen Fall schildern, ich mache Ihnen dann ein unverbindliches Angebot – selbstverständlich völlig kostenlos.
Du hast Fragen rund um das Thema Strafrecht? Und weißt noch nicht, ob Du überhaupt einen Anwalt beauftragen solltest? Kein Problem. Ich biete eine kostengünstige Erstberatung per Telefon, Zoom oder persönlich in meinen Kanzleiräumen auf der Zeil im Herzen Frankfurts an. Der Preis für diese Erstberatung beträgt pauschal 59,50 € (20 Minuten Gespräch inklusive Vorbereitungszeit, inklusive Mehrwertsteuer). Solltest Du mich im Anschluss beauftragen, werden diese Kosten auf die entstehenden Gebühren angerechnet.
Anfragen sind selbstverständlich kostenlos, erst nach Unterschreiben einer Vereinbarung entstehen Gebühren.
–> Auf meiner Anwalt.de Seite findest du regelmäßig Neuigkeiten und Hinweise zum Thema Cannabis Clubs bzw. Anbauvereinigungen oder auch zum allgemeinen Strafrecht:
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