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Einblicke in meine alltägliche Arbeit als Anwalt bekommst Du auf meiner Instagram-Seite @069_Strafverteidigung

Schwerpunkte

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG)

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Verteidigung bei Betäubungsmitteldelikten jeder Art. Ob Cannabis, Kokain, Amphetamine oder Heroin, ob Bestellungen aus dem Darknet, Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr oder Herstellung. Dabei unterstütze ich dich auch über das Strafverfahren hinaus bei Themen wie beispielsweise Führerscheinentzug, Beschäftigungsverbot oder Therapie.

Beratung von Cannabis-Clubs

Seit Langem beschäftige ich mich mit den rechtlichen Aspekten einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland und unterstütze diese Bemühungen als Mitglied des deutschen Hanfverbands (DHV). 

Seit sich die Bundesregierung auf die Eckpunkte der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken geeinigt und einen Gesetzesbeschluss vorgelegt hat, rückt die Möglichkeit der Gründung von Cannabis Social Clubs (CSC) und im zweiten Schritt auch kommerzieller Coffeeshops in Deutschland immer näher. Die Entkriminalisierung der ersten Stufe wird schon zum Ende des Jahres 2023 angestrebt, was den Startschuss für CSCs in Deutschland bedeuten würde.

Die Voraussetzungen, wie etwa die Gründung eines eingetragenen Vereins, die Erstellung von Satzungen, Vergabe von Ämtern sowie die Planung der Umsetzung, benötigen jedoch eine gewisse Vorbereitungszeit. Daher kann mit der Planung nicht früh genug begonnen werden, insbesondere wenn das Risiko einer Strafbarkeit wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel vermieden werden soll.

Damit gehen eine Menge rechtlicher Fragen einher, wie etwa die persönlichen Voraussetzungen für die Gründung und den Betrieb, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Vorgaben zum Bereich Qualitätssicherung, Mitgliederverwaltung und Jugendschutz und vieles mehr.

Gerne berate ich Interessierte unabhängig vom Standort auch außerhalb des Strafrechts bei der rechtssicheren Gründung und dem Betrieb von Cannabis Vereinen (CSCs).

Neben der Beratung unterstütze ich auch bei der praktischen Umsetzung der Konzepte bis hin zu technischen Lösungen. Hierfür habe ich eine Online-Plattform geschaffen, die in den nächsten Wochen online gehen wird.

Aktuell betreue ich Cannabisclubs an folgenden 45 Standorten:

Clubs in meiner Betreuung

Achern // Bad Orb // Berlin // Bondorf // Castrop-Rauxel // Darmstadt // Dortmund // Dresden // Duisburg // Düsseldorf // Ennepetal // Erfurt // Frankenthal // Frankfurt a.M. // Freital // Fulda // Garbsen // Gießen // Greifswald // Hamburg // Heidelberg // Heinsberg // Hockenheim // Karlsruhe // Kassel // Köln // Mainz// Mannheim // Mühlhausen // München // Münster // Nürnberg // Offenbach // Oldenburg // Paderborn // Pforzheim // Pulheim // Raubling // Speyer // Stuttgart // Recklinghausen // Villingen-Schwenningen // Weiterstadt // Wiesbaden // Wörrstadt

Schneller Kontakt

Effizienz ist der Schlüssel zum Erfolg. Alles beginnt mit der vertrauensvollen Kommunikation zwischen dem Beschuldigten und seinem Anwalt auf Augenhöhe.

Meine Philosophie

Mein größter Ansporn für die Strafverteidigung ist der feste Glaube daran, dass jeder Mensch Verständnis und Unterstützung verdient, egal in welche Lage er oder sie geraten ist. Dieses Verständnis gegenüber allen meinen Mandanten ist für mich selbstverständlich und dies bietet die Basis für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe, was Voraussetzung für eine effektive Verteidigung ist.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Du wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogenhandel, Betrug oder Gewalttaten verdächtigt werden – meine Kanzlei bietet Dir einen wertfreien Raum, in dem das einzige Ziel der beste Ausweg aus Deiner Situation ist.

Kosten

Wie im gesamten Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt spielen Transparenz und Planbarkeit für beide Seiten auch bei den Kosten eine große Rolle. Mir ist es wichtig, eine für alle Beteiligten gute und faire Lösung zu finden.

Aus diesem Grund biete ich maßgeschneiderte Vergütungsmodelle an, die je nach Aufwand berechnet werden und Dir eine Sicherheit für die finanzielle Planung bieten. Grundlage für die Berechnung bietet dabei das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Dabei besteht die Wahl zwischen einer Vergütung nach Stunden oder einer pauschalen Vergütung für das gesamte Verfahren. Gerne kannst Du mich kontaktieren und mir Deinen Fall schildern, ich mache Ihnen dann ein unverbindliches Angebot – selbstverständlich völlig kostenlos.

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Anfragen sind selbstverständlich kostenlos, erst nach Unterschreiben einer Vereinbarung entstehen Gebühren.

hinweispfeil

Auf meiner Anwalt.de Seite findest du regelmäßig Neuigkeiten und Hinweise zum Thema Cannabis Clubs bzw. Anbauvereinigungen oder auch zum allgemeinen Strafrecht:
https://www.anwalt.de/johannes-nelkenstock

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