Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Mandanten und Rechtsanwalt Johannes Nelkenstock, die eine Gründungsberatung, Satzungserstellung oder gesamte Gründung eines Cannabis Vereins zum Gegenstand haben.
§ 1 Vertragsschluss
- Mit der Bestellung der Dienstleistung gibt der Mandant ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss zu den gewählten Konditionen ab.
- Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigungs-Mail des Rechtsanwalts beim Mandanten zustande.
- Je nach Kapazität des Rechtsanwalts kann die Bestätigung bis zu 3 Werktage dauern.
§ 2 Hinweis auf die aktuelle Rechtslage
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Cannabisgesetz im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht in Kraft getreten ist.
- Die Ausführung der Leistungen richtet sich nach dem Gesetzesentwurf in der jeweils aktuellen Fassung im Zeitpunkt der Beendigung der Leistung.
- Bei der Erstellung einer Satzung ist dies der Zeitpunkt, in dem der Mandant die Satzung abnimmt.
- Bei einer gesamten Gründung ist dies der Zeitpunkt, in dem die Satzung an einen Notar abgegeben wird oder, falls dies vom Mandanten selbst erledigt wird, mit Abschluss der Prüfung des Gründungsprotokolls.
§ 3 Haftung
- Die Haftung des Anwalts ist mit Ausnahme der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Im Übrigen haftet der Anwalt nur im Rahmen der Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung bis zu einem Höchstbetrag von 250.000,00 €, sofern es nicht um die Verletzung von Kardinalspflichten geht.
§ 4 Verschwiegenheit
- Der Anwalt verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekanntwerdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende dieses Beratungsvertrages hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren.
- Der Anwalt wird die ihm übergebenen Unterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und nach dem Ende des Beratervertrages zurückgeben.
§ 5 Sonstiges
- Die wechselseitige Werbung und die Verlinkung auf den Online-Präsenzen der Parteien bedürfen der vorherigen Genehmigung der jeweils anderen Partei.
- Erfüllungsort ist Frankfurt am Main, soweit zulässig.