Gründung eines Cannabis Clubs
Unkompliziert und kostengünstig
Die Gründung eines Vereins zum Zweck des späteren gemeinschaftlichen Anbaus von Cannabis (Anbauvereinigung) ist leichter als gedacht, jedenfalls mit der richtigen Unterstützung. Als Rechtsanwalt vertrete ich Cannabis Clubs in ganz Deutschland und habe bereits einige Vereine erfolgreich bei ihrer Gründung und auch darüber hinaus unterstützt.
Obwohl die geplante Gesetzesänderung noch nicht vollzogen ist, macht eine Gründung bereits jetzt schon Sinn. Auf diese Weise kann nicht nur frühzeitig mit der Planung begonnen werden, sondern es können bereits jetzt möglichst viele Mitglieder gewonnen werden, deren Mitgliedsbeiträge erste Finanzierungen ermöglichen und das Vorhaben planbarer machen. Noch gibt es kein Werbeverbot. Außerdem kann davon profitiert werden, dass bisher das Angebot an Vereinen noch nicht die Nachfrage übersteigt.
Mit jedem Tag entstehen neue Vereine und somit immer mehr Konkurrenz um potenzielle Mitglieder, weshalb sich eine frühzeitige Gründung lohnt – vor allem wenn der Verein eine gewisse Größe erreichen soll.
Aktuell betreue ich Cannabisclubs an folgenden 45 Standorten:

Achern // Bad Orb // Berlin // Bondorf // Castrop-Rauxel // Darmstadt // Dortmund // Dresden // Duisburg // Düsseldorf // Ennepetal // Erfurt // Frankenthal // Frankfurt a.M. // Freital // Fulda // Garbsen // Gießen // Greifswald // Hamburg // Heidelberg // Heinsberg // Hockenheim // Karlsruhe // Kassel // Köln // Mainz// Mannheim // Mühlhausen // München // Münster // Nürnberg // Offenbach // Oldenburg // Paderborn // Pforzheim // Pulheim // Raubling // Speyer // Stuttgart // Recklinghausen // Villingen-Schwenningen // Weiterstadt // Wiesbaden // Wörrstadt
Was wird für die Gründung benötigt?
Für die Vereinsgründung benötigst du nur noch sechs volljährige Gleichgesinnte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland – den Rest erledige ich. Ein Vereinsheim wird nicht benötigt.
Was kostet die Gründung eines CSC?
Je nach Beratungsbedarf können die Kosten variieren.
Meine Beratung ist zum Beispiel im „Rundum-Sorglos-Paket“ von CSC Connect enthalten. Hier kostet die Vereinsgründung inkl. Antrag für die Anbaulizenz 6750,00€ inkl. MwSt. zum Festpreis. Achtung vor unseriösen Anbietern, die sogenannte Module oder Ähnliches verkaufen. Schnell explodieren hier die Kosten.
1. Gründungsberatung – Preis auf Anfrage
Wenn ihr noch allgemeine Fragen zum Gesetzesentwurf des Cannabisgesetzes oder zur Umsetzbarkeit eures Cannabis-Club-Projekts habt, oder einfach noch etwas Beratung vor der endgültigen Entscheidung zur Gründung benötigt, biete ich Beratungen über Telefon, Zoom oder in meiner Kanzlei in Frankfurt am Main an. Die Beratung umfasst bis zu 45 Minuten.
2. Erstellung der Vereinssatzung – Preis auf Anfrage
Steht der Entschluss zur Gründung eines Vereins, muss zunächst eine Satzung erstellt werden. Dabei gibt es verschiedene Besonderheiten, je nachdem wie der Verein gestaltet werden soll.
Ihr könnt meine Mustersatzung hier für 250,00€ inkl. MwSt kaufen und mich dann kontaktieren, um diese anzupassen. Da es sich um meine Satzung handelt ist mein Bearbeitungsaufwand dann minimal (und eure Kosten gering)
3. Arbeits-, Miet-, Darlehensverträge und Konzepte
Alle von mir erstellten Musterdokumente findet ihr hier.
4. Langfristige Beratung – je nach Bedarf
Über die Gründung und die Beantragung der Lizenz hinaus biete ich die langfristige persönliche Beratung für Cannabisclubs an.
Ob Hilfe bei der Durchführung von Versammlungen und Beschlüssen, Ärger mit Mitgliedern oder Behörden, Änderungen von Satzung oder Beitragsordnung und vielem mehr – alles schnell, direkt und unkompliziert.
5. Gründung von „Betreibergesellschaften“ – je nach Komplexität
Falls die Vereinstätigkeiten über eine Art „Betreibergesellschaft“ abgewickelt werden sollen, unterstütze ich bei der Planung und Umsetzung einschließlich der Gesellschaftsgründung, Verträgen mit Investoren, Geschäftsführern und vielem mehr.
Aufgrund der individuell sehr unterschiedlichen Komplexität kann hier nur mit individuellen Angeboten gearbeitet werden – bei Interesse einfach unverbindlich anfragen.
Wer trägt die Kosten?
Bis zur Eintragung des Vereins im Vereinsregister ist der Verein nicht rechtsfähig und kann daher auch keine Verträge schließen. Der Vertrag mit mir wird daher von einem oder mehreren Gründungsmitgliedern geschlossen. Die Kosten werden für den Verein vorgestreckt und können später von diesem als Gründungskosten zurückgeholt werden, sobald die ersten Mitgliedsbeiträge eingehen.
Wie geht es weiter?
Sobald der Verein eingetragen ist, kann mit der Planung der Tätigkeit als Anbauvereinigung begonnen werden.

Ich berate gerne zu allen weiteren rechtlichen Fragen – sei es beim Abschluss von Mietverträgen über Räumlichkeiten oder der Erstellung von Arbeits- oder Dienstverträgen für Vorstand, Angestellte oder Geschäftsführer.
Bei Bedarf erhaltet ihr von mir einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
–> Auf meiner Anwalt.de Seite findest du regelmäßig Neuigkeiten und Hinweise zum Thema Cannabis Clubs bzw. Anbauvereinigungen oder auch zum allgemeinen Strafrecht:
https://www.anwalt.de/johannes-nelkenstock
