Gründung eines Cannabis Clubs

Unkompliziert und kostengünstig

Die Gründung eines Vereins zum Zweck des späteren gemeinschaftlichen Anbaus von Cannabis (Anbauvereinigung) ist leichter als gedacht, jedenfalls mit der richtigen Unterstützung. Als Rechtsanwalt vertrete ich Cannabis Clubs in ganz Deutschland und habe bereits einige Vereine erfolgreich bei ihrer Gründung und auch darüber hinaus unterstützt.

Obwohl die geplante Gesetzesänderung noch nicht vollzogen ist, macht eine Gründung bereits jetzt schon Sinn. Auf diese Weise kann nicht nur frühzeitig mit der Planung begonnen werden, sondern es können bereits jetzt möglichst viele Mitglieder gewonnen werden, deren Mitgliedsbeiträge erste Finanzierungen ermöglichen und das Vorhaben planbarer machen. Noch gibt es kein Werbeverbot. Außerdem kann davon profitiert werden, dass bisher das Angebot an Vereinen noch nicht die Nachfrage übersteigt.

Mit jedem Tag entstehen neue Vereine und somit immer mehr Konkurrenz um potenzielle Mitglieder, weshalb sich eine frühzeitige Gründung lohnt – vor allem wenn der Verein eine gewisse Größe erreichen soll.

Aktuell betreue ich Cannabisclubs an folgenden 45 Standorten:

Achern // Bad Orb // Berlin // Bondorf // Castrop-Rauxel // Darmstadt // Dortmund // Dresden // Duisburg // Düsseldorf // Ennepetal // Erfurt // Frankenthal // Frankfurt a.M. // Freital // Fulda // Garbsen // Gießen // Greifswald // Hamburg // Heidelberg // Heinsberg // Hockenheim // Karlsruhe // Kassel // Köln // Mainz// Mannheim // Mühlhausen // München // Münster // Nürnberg // Offenbach // Oldenburg // Paderborn // Pforzheim // Pulheim // Raubling // Speyer // Stuttgart // Recklinghausen // Villingen-Schwenningen // Weiterstadt // Wiesbaden // Wörrstadt

Was wird für die Gründung benötigt?

Für die Vereinsgründung benötigst du nur noch sechs volljährige Gleichgesinnte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland – den Rest erledige ich. Ein Vereinsheim wird nicht benötigt.

Was kostet die Unterstützung durch einen Anwalt?

Je nach Beratungsbedarf biete ich verschiedene Modelle an. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zur Bezahlung der Kosten durch den Verein, siehe unten.


1. Gründungsberatung – Preis auf Anfrage

Wenn ihr noch allgemeine Fragen zum Gesetzesentwurf des Cannabisgesetzes oder zur Umsetzbarkeit eures Cannabis-Club-Projekts habt, oder einfach noch etwas Beratung vor der endgültigen Entscheidung zur Gründung benötigt, biete ich Beratungen über Telefon, Zoom oder in meiner Kanzlei in Frankfurt am Main an. Die Beratung umfasst bis zu 45 Minuten.


2. Erstellung der Vereinssatzung – Preis auf Anfrage

Steht der Entschluss zur Gründung eines Vereins, muss zunächst eine Satzung erstellt werden. Dabei gibt es verschiedene Besonderheiten, je nachdem wie der Verein gestaltet werden soll.

Nach der Beauftragung erhaltet ihr eine Checkliste mit Fragen zu dem geplanten Verein. Sobald diese Fragen beantwortet sind, erstelle ich eine individuell auf eure Ziele angepasste Satzung.

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Die anschließende Beantwortung von Fragen sowie eine kurze Beratung zu den nächsten Schritten ist im Preis inklusive.


3. Vereinsgründung „einfach“ – Preis auf Anfrage

Das Vereinsgründung „Einfach“ Paket umfasst all das, was für die Gründung des Vereins notwendig ist mit Ausnahme der Schritte, die nur ihr allein gehen könnt (z.B. Notar-Besuch).

Im Einzelnen enthalten ist:

  • Erstellung der Satzung
  • Vorbereitung und Begleitung der Gründungsversammlung 
  • Bereitstellung von Protokollvorlagen für Mitgliederversammlung und Vorstandsbeschlüsse inklusive Anleitungen
  • Rechtliche Prüfung des Gründungsprotokolls
  • Erstellung einer Beitragsordnung
  • Vorstandsbeschluss zur Verabschiedung der Beitragsordnung
  • Besprechung und Hinweise

Danach müsst ihr lediglich den Notartermin wahrnehmen, auf die Eintragungsbestätigung des Amtsgerichts warten, ein Vereinskonto eröffnen und dies dem Finanzamt mitteilen.


4. Vereinsgründung „Rundum-sorglos“ – Preis auf Anfrage

In diesem Angebot ist die gesamte Vereinsgründung enthalten sowie zusätzliche Leistungen, die den Start erleichtern.

Im Einzelnen erhaltet ihr zusätzlich zur Vereinsgründung:

  • Erstellung von Dienstverträgen für alle Vorstandsmitglieder
  • Vorbereitung und Protokollierung von Vorstandsbeschlusses und Mitgliederversammlung zum Abschluss der Verträge
  • Bereitstellung von Mitgliedschaftsanträgen inkl. Datenschutzerklärung
  • Eintragung in das Transparenzregister
  • Vorbereitung der Vereinsregisteranmeldung
  • Besprechung und Hinweise

5. „Ready-to-grow-Paket“ – 1899,00€ inkl. MwSt.

Sobald das Cannabisgesetz verabschiedet ist und die Beantragung der Genehmigung ansteht, biete ich folgende Leistungen im Komplettpaket:

  • Erstellung eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts
  • Vorbereitung des Antrages auf Genehmigung des Anbaus
  • Erstellung/Anpassung der Beitragsordnung für die Abgabe von Cannabis
  • Falls nötig, Anpassung der Satzung nach Vorgaben des Cannabisgesetzes

6. Arbeits-, Miet-, Darlehensverträge – ab 39,00€ inkl. MwSt.

Je nach Bedarf erstelle ich Verträge für alle rechtlichen Belange des Cannabis Clubs. Die Preise richten sich nach der Komplexität. Es können auch Paketpreise vereinbart werden.


7. Langfristige Beratung – je nach Bedarf

Über die Gründung und die Beantragung der Lizenz hinaus biete ich die langfristige persönliche Beratung für Cannabisclubs an.

Ob Hilfe bei der Durchführung von Versammlungen und Beschlüssen, Ärger mit Mitgliedern oder Behörden, Änderungen von Satzung oder Beitragsordnung und vielem mehr – alles schnell, direkt und unkompliziert.


8. Gründung von „Betreibergesellschaften“ – je nach Komplexität

Falls die Vereinstätigkeiten über eine Art „Betreibergesellschaft“ abgewickelt werden sollen, unterstütze ich bei der Planung und Umsetzung einschließlich der Gesellschaftsgründung, Verträgen mit Investoren, Geschäftsführern und vielem mehr.

Aufgrund der individuell sehr unterschiedlichen Komplexität kann hier nur mit individuellen Angeboten gearbeitet werden – bei Interesse einfach unverbindlich anfragen.


Wer trägt die Kosten?

Bis zur Eintragung des Vereins im Vereinsregister ist der Verein nicht rechtsfähig und kann daher auch keine Verträge schließen. Der Vertrag mit mir wird daher von einem oder mehreren Gründungsmitgliedern geschlossen. Die Kosten werden für den Verein vorgestreckt und können später von diesem als Gründungskosten zurückgeholt werden, sobald die ersten Mitgliedsbeiträge eingehen.

Wie geht es weiter?

Sobald der Verein eingetragen ist, kann mit der Planung der Tätigkeit als Anbauvereinigung begonnen werden.

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Ich berate gerne zu allen weiteren rechtlichen Fragen – sei es beim Abschluss von Mietverträgen über Räumlichkeiten oder der Erstellung von Arbeits- oder Dienstverträgen für Vorstand, Angestellte oder Geschäftsführer.

Bei Bedarf erhaltet ihr von mir einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

–> Auf meiner Anwalt.de Seite findest du regelmäßig Neuigkeiten und Hinweise zum Thema Cannabis Clubs bzw. Anbauvereinigungen oder auch zum allgemeinen Strafrecht:
https://www.anwalt.de/johannes-nelkenstock